§ 219a: Landeskomitee der Katholiken in Bayern für Erhalt des Werbeverbots

München. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hat sich für den Erhalt des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Die hohe Qualität und gleichzeitig niederschwellige Form der Beratung von Frauen und ihren Partnern während der Schwangerschaft und in Konfliktsituationen verbunden mit der Hilfe in Notlagen sind ein Ergebnis einer politischen, rechtlichen und medizinischen Kompromisslösung zum § 218 ff. StGB“, erklärte der Vorsitzende des Komitees, Joachim Unterländer. „Zu diesem ganzheitlichen Ansatz, den Lebensschutz durch Beratung und Hilfe zu gewährleisten, gehört auch ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Sinn des § 219a StGB“, so Unterländer weiter, der auch Mitglied des Bayerischen Landtags ist.
Die „Bayerische Staatsregierung und die die Bundesregierung stellenden Regierungsfraktionen“, bat der CSU-Politiker, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass „das Werbeverbot im Sinne des § 219a StGB aufrechterhalten bleibt, für behandelnde Ärzte und Beratungsstellen rechtliche Klarheit besteht und auf den zuständigen Ebenen weiterhin die guten Rahmenbedingungen der Beratung, Hilfe und Information für die Schwangeren und ihre Partner gewährleisten bleiben“.

Abtreibung: Linder warnt vor Streichung des Werbeverbots

Augsburg. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Alexandra Linder, hat angesichts steigender Abtreibungszahlen vor einer Legalisierung der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen gewarnt. In Augsburgs erklärte Linder: „2,2 Prozent mehr Abtreibungen wurden im ersten Quartal 2018 im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres statistisch erfasst. Diese nüchterne Statistik, hinter der 27.192 traurige, oft dramatische Lebensgeschichten mit Todesfolge stehen, sollte in der aktuellen Debatte um die Legalisierung der Werbung für Abtreibung besonders berücksichtigt werden. Niemand, der Interesse daran hat, Frauen wirklich zu helfen und Kinder zu schützen, kann ernsthaft glauben, dass die Legalisierung der ohnehin schon oft unverhohlenen Werbung für diese Tragödie in irgendeiner Weise hilfreich sei.“

Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch (StGB) verbiete keine Information sondern ausschließlich Werbung, deren Zweck die Verdienstabsicht der einzelnen „Anbieter“ sei. „Ein Rechtsstaat muss sich gut überlegen, in welche Richtung er gehen will, wenn es um seine schutzbedürftigsten Bürger geht. Der Blick in andere Länder und die jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung zeigen, dass jede Form einer weiteren Abtreibungslegalisierung zu steigenden Zahlen, sinkender Hilfsbereitschaft für und zu steigendem Druck auf Frauen im Schwangerschaftskonflikt führt“, so Linder weiter.

Jede Abtreibung sei eine Kapitulation von Staat und Gesellschaft. „Abtreibung ist frauen- und kinderfeindlich und beschädigt die Menschenwürde. Jede Abtreibung macht unsere Gesellschaft kälter, ärmer, unmenschlicher. Wer eine humane Gesellschaft will, kann eine solche Entwicklung nicht hinnehmen“, so Linder abschließend.