§ 219a StGB: Katholische Verbände fürchten Verschiebung zu Lasten des Lebensschutzes

Köln. Die Vorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD), Mechthild Heil, hat Kritik an der geplanten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch geäußert. Wenn Bundesrat und Bundestag dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen endgültig mehrheitlich zustimmen, sei dies ein erster Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses. „Dieser hat bisher den bestmöglichen Schutz des ungeborenen Lebens bieten können“, so Heil. Auch bisher erhielten Frauen über die verpflichtende Beratung die notwendigen Informationen zu Personen und Institutionen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen. Befürworter der Abschaffung des § 219a StGB nähmen „eine mögliche Spaltung unserer Gesellschaft in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs in Kauf. Schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssen, ist mit diesem politischen Schritt nicht geholfen“, so die KFD-Vorsitzende.

Mit „großer Skepsis und Sorge“ blickt auch das Kolpingwerk Deutschland auf die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Nach Ansicht des Bundesvorstandes verschiebe dessen Abschaffung „die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens und damit zu Lasten des Lebensschutzes“. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen müssten die Fragen einer flächendeckend sichergestellten kompetenten Beratung sowie einer den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechenden Versorgungslage ins Zentrum rücken. Hier sehe der Bundesvorstand die Regierung in der Pflicht, die Beratungsangebote dauerhaft rechtlich abzusichern und für die Beratungsstellen beste Rahmenbedingungen zu schaffen. „Zielsetzung muss sein, die Beratungsstellen als den genuinen Ort kompetenter Informationen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen zu erhalten und auszuweiten sowie professionelle medizinische Beratung deutlich von Werbung abzugrenzen“, heißt es in einer Erklärung des Bundesvorstands. Der besondere grundgesetzliche Schutz vom Anfang bis zum Ende des Lebens sei „eine Frage der Menschenwürde, die auch jedem ungeborenen Leben zusteht“. Abtreibungen dürften daher „nicht als normale medizinische Dienst- und Regelleistung betrachtet werden“.

  
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