§ 219a: Landgericht verschiebt Berufungsprozess

Gießen. Der Berufungsprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel wird auf den 12. Oktober verschoben. Das teilte das Landgericht Gießen Ende der Woche mit. Ursprünglich war die Verhandlung für den 6. September vorgesehen. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im vergangenen November wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Hänel hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht Gießen begründete die Verschiebung mit „eiligen Haftsachen“, die vorrangig verhandelt werden müssten.

  
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