§ 219a: Hänel & Co zeigen sich „entsetzt“ über Kompromiss

Gießen/Kassel. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit den in Kassel vor Gericht stehenden Frauenärztinnen Nora Szász und Natscha Niklaus hat sich die wegen Verstoßes gegen das Werbevorbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteile Ärztin Kristina Hänel „entsetzt“ über den „sogenannten Kompromissvorschlag der Großen Koalition“ gezeigt. Bei genauerem Hinsehen erweise sich „der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer“. Der § 219a Strafgesetzbuch bleibe „komplett bestehen“ – einschließlich der Strafandrohung einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, erklärte das Ärzte-Trio. Die weiteren Ausführungen seien „Willenserklärungen“, die „auch bisher möglich“ gewesen seien.

Auch in Zukunft dürften Ärztinnen und Ärzte nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren, sondern lediglich auf „die staatlichen Stellen verweisen“.

Ferner kritisieren die Ärztinnen, dass am Ende des Eckpunktepapiers vorgeschlagen werde, „eine Studie zu den seelischen Folgen des Schwangerschaftsabbruchs durchzuführen.“ Hier sei die „reine Argumentation der sogenannten Abtreibungsgegner in das Papier geraten, die immer wieder vom Post-Abortion-Syndrom sprechen, einer Krankheitsentität, die es wissenschaftlich erwiesen“ nicht gäbe.

Abschließend heißt es: „Wir sind empört, dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor Rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden.“ Informationsrechte seien Menschenrechte, das gelte auch für Frauen.

  
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