§ 219a: FDP will doch nicht klagen

Berlin. Die FDP will die Reform des § 219a Strafgesetzbuch nun doch nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das berichten zahlreiche Medien unter Berufung auf den stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae. „Wir haben die Erfolgsaussichten prüfen lassen und bewerten sie als sehr gering. Deshalb werden wir diese Bemühungen nicht weiter verfolgen“, zitiert etwa das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ Thomae. Ende Februar hatte Thomae eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Aussicht gestellt und die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linke eingeladen, sich den Liberalen anzuschließen. Eine Normenkontrollklage des Bundestags muss von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten erhoben werden.

Die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Cornelia Möhring, twitterte: Wenn die FDP beim Normenkontrollverfahren zum § 219a nicht mitzöge, wäre dies ein „derber unsolidarischer Schlag gegen alle, die für Selbstbestimmung arbeiten.“

Die frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, erklärte  in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion, Katja Keul: „Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben.“ Die Politikerinnen hätten sich „gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt.“ Dass ausgerechnet die Liberalen sich mit der Strafnorm abfinden wollten, sei „nicht nachvollziehbar“. „Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist“, erklärten Schauws und Keul.

  
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