§ 219a: FDP prüft Gang nach Karlsruhe

Berlin. Nachdem der Deutsche Bundestag am Donnerstag mit der Mehrheit von Union und SPD den zwischen den Regierungsparteien beschlossenen Kompromiss für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen in Zweiter und Dritter Lesung verabschiedet hat, erwägt die FDP das neue Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Wir prüfen das im Augenblick sehr ernsthaft“, erklärte der stellvertretenden Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae.

Im Interview mit der Berliner „tageszeitung“ (taz), bezeichnete Thomae es als „grotesk“, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „geradezu den gesetzlichen Auftrag“ erhielten, „sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen und Mädchen zu veröffentlichen.“ „Und die gleiche Information auf der Webseite eines Arztes soll strafbares Unrecht?“. „Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen müsste vollumfängliche sachliche Information straffrei möglich sein. Zum Beispiel das, was die verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel auf ihrer Webseite beschreibt: Was ist mit dem Eingriff verbunden, worauf die Frau sich einstellen muss“, so Thomae weiter.

Die Gießener Allgemeinärztin war in zwei Instanzen zur einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilte worden, weil sie vorsätzlich, nach Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft, gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen hatte. Die „sachliche Information“, ein Faltblatt, das Hänel auf ihrer Webseite zum Download anbot und mit der sie potenzielle Patientinnen über den Ablauf der von ihr offerierten vorgeburtlichen Kindstötungen „unterrichtete“, enthielt Sätze wie: „Mit einem Plastikröhrchen wird anschließend das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt“ (Chirurgische Abtreibung) oder auch: „Sie bekommen mehrere Tabletten eines Medikamentes (Prostaglandin), das die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes fördert“ (Chemische Abtreibung).

  
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